AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Weiterbildungslehrgang für Trennungsberater

 

VORAUSSETZUNGEN

Grundsätzlich steht die Weiterbildung allen Interessierten offen. Wir setzen adäquate persönliche, sprachliche und intellektuelle Fähigkeiten voraus, um dem vermittelten Stoff gerecht werden zu können. Über die Aufnahme entscheidet die Ausbildungsleitung.

ANMELDUNG

Als Anmeldung gelten das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular oder die Anmeldung per e-Formular unter weiterbildung.gecobi.ch. Die Anmeldung gilt für den ganzen Weiterbildungsgang. Sollten Sie nur einzelne Module besuchen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir eine für Sie massgeschneiderte Lösung finden können. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Bezahlung des Kursgeldes.

ZAHLUNG DES KURSGELDES

Sie erhalten von uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein, die nach erfolgter Zahlung gleichzeitig als Teilnehmerausweis dient. Die Gebühren sind zahlbar innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung. Wird die Gebühr nicht in der vorgesehen Frist beglichen, behalten wir uns vor, den Weiterbildungsplatz freizugeben.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

LEISTUNGEN

Die fristgerechte Zahlung berechtigt:

  • zur Teilnahme an der Weiterbildung bzw. am gewählten Modul
  • zum Bezug aller Unterlagen, die während des Studiengangs (oder des Einzelmoduls) abgegeben werden
  • zur Teilnahme am Abschlusstest und der Ausstellung des Diploms bzw. der Weiterbildungbestätigung, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.
  • zu den Pausenerfrischungen und den Mittagessen während der Weiterbildungstagen.

KOSTEN

Das Kursgeld beträgt CHF 4‘600 für die gesamte Weiterbildung.

Für den Besuch einzelner Module legen wir die Gebühr individuell fest.

ORGANISATION DER AUSBILDUNG

Die Ausbildung wird vom VeV Schweiz im Auftrag von GeCoBi durchgeführt. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Ausbildungsmodule zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder die Ausbildung bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt ein Dozent, eine Dozentin aus, behalten wir uns vor, einen Dozentenwechsel vorzunehmen.

WEITERBILDUNGSPLÄTZE UND DURCHFÜHRUNG

Die Weiterbildung führen wir nur bei mindestens 16 rechtzeitig angemeldeten Teilnehmern durch. Gesamthaft können max. 20 Personen am Weiterbildungskurs teilnehmen. Die Plätze werden (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung) in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Als Anmeldungsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens. Bei ungenügender Teilnehmerzahl führen wir die Weiterbildung nicht durch und erlassen das Kursgeld bzw. erstatten es zurück. Bei Unterbestand können wir die Weiterbildung bei Einverständnis aller angemeldeten Personen dennoch durchführen. Dabei muss das Kursgeld entsprechend erhöht und/oder die Anzahl der Module gekürzt werden.

AUSSCHLUSS

Wir behalten uns vor, Teilnehmende begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Ausschluss aufgrund nicht rechtzeitigem Zahlungseingang des gesamten Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

ABMELDUNG, RÜCKTRITT, ERSATZPERSON

Eine Abmeldung von der Weiterbildung ist für uns mit administrativem Aufwand verbunden.

  • Erfolgt die Abmeldung bis drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, berechnen wir eine Aufwandpauschale von CHF 100.
  • zwischen drei Monaten und 16 Tagen vor Beginn der Weiterbildung verrechnen wir 10 % des Kursgeldes.
  • Erfolgt sie bis 15 Tage vor Beginn der Weiterbildung, verrechnen wir 20 % des Kursgeldes.
  • Erfolgt sie in der Zeitspanne von 15 Tagen vor Kursbeginn und dem Kursbeginn, verrechnen wir 50% des Kursgeldes.
  • Danach ist keine Rückerstattung des Kursgeldes möglich.

Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Abmeldung. Als Abmeldungsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens. Bei Verhinderung kann auf Anfrage eine Ersatzperson an einzelnen Weiterbildungstagen, am betreffenden Modul oder an der ganzen Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildungsleitung muss einen solchen Ersatz schriftlich authorisieren.

NICHT BESUCHTE MODULE

Nicht besuchte Module können nicht nachgeholt werden. Rückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Modulen können wir nicht gewähren.

DIPLOM, TEILNAHMEBESTÄTIGUNG

  • Studierende, welche die Diplomprüfung bestanden und mindestens 80 % der Lektionen besucht haben, erhalten ein Diplom. Sie dürfen sich anschliessend ‚dipl. Trennungsberater GeCoBi‘ nennen.
  • Studierende, welche die Diplomprüfung vollständig abgelegt, aber nicht bestanden haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn sie mindestens 80 % der Lektionen besucht haben.
  • Studierende, welche eines oder mehrere Module gebucht haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn sie alle Lektionen eines Moduls besucht haben.
  • Wir können auch zusätzliche Teilnahmebestätigungen für vollständig besuchte Module ausstellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf CHF 50 pro Bestätigung.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir schliessen jegliche Haftung für entstandene Schäden, die aus der Teilnahme an der Weiterbildung entstehen, aus.

PROGRAMM- UND KURSGELDÄNDERUNGEN

Programm- und Kursgeldänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen mit VeV Schweiz ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Brugg.